In Diskussionen über Urheberrecht, geistiges Eigentum, Filesharing und ähnliche Themen werden oftmals bewusst Begriffe benutzt, die den eigentlichen Sachverhalt verfälschen. Das beste und bekannteste Beispiel ist sicher die Wortschöpfung “Raubkopierer”, die suggeriert, der Kopierer begehe durch die Anwendung von Gewalt eine Straftat.
Leider muss man zugeben, dass der Vermarktungsmaschinerie mit dieser Wortschöpfung ein intelligenter Schachzug geglückt ist. Denn mittlerweile wird dieser Begriff in der Berichterstattung und sogar in Papieren zu Gesetzesentwürfen ganz selbstverständlich benutzt, um das Phänomen des nicht vom Urheber gewollten Verbreitens von Inhalten zu benennen.
Vetter macht mit dem Begriff des “Blogdiebes” etwas ganz ähnliches. In § 242 Abs. 1 StGB steht zu Thema Diebstahl:
Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Nun ist im vorliegenden Fall der Tatbestand genau entgegengesetzt: Die “Sache” wird nicht weggenommen, sondern vervielfältigt. Zudem vereinfacht dieser populistische Begriff auf gefährliche Weise ein komplexes Thema und ist leider eine Steilvorlage für Volldeppen, die uns noch lange verfolgen wird.
Im Kern geht es wieder um die Problematik des Urheberrechts und ich bin nach wie vor nicht der Meinung, dass jeder publizistische Unsinn gesetzlich geschützt gehört. Gerade in diesem speziellen Fall stimme ich doch beherzt Fritz Meier zu, wenn er sagt, der Vetter benehme sich wie “jemand, der zu einem Punkkonzert geht, sich in die pogende Masse stellt und sich dann beschwert, dass er angerempelt wird!“
Mal ganz davon abgesehen ist die hässliche Drohung “Der nächste Brief kostet nämlich richtig Geld”, das Rumgeschreie und die Lobhudelei auf KLEINE FIESE DENUNZIANTEN in der immer noch sehr kleinen, überschaubaren deutschen Blogosphäre wirklich das Allerletzte. Ich verachte ihn dafür.