The Turkey Curse
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Höchststrafen nach Strafrecht im Vergleich

Boomtime, 9th Discord, 3172.

Angeregt durch Fefes leicht verpeilten Post habe ich mal die Gunst der Stunde genutzt, um eine kleine Übersicht über die im StGB der Bundesrepublik Deutschland vorgesehen Höchststrafen inklusive des entsprechenden Paragraphen anzufertigen. Das Ganze hat weder den Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Richtigkeit, sondern soll nur dazu dienen, die geplante Strafhöhe von 3 Jahren für Filesharer im ungefähren Vergleich zu anderen bisher in Gesetz gegossene Straftaten betrachten zu können. Ich bin kein Jurist, und so überraschen mich so einige Sachen ehrlich gesagt ganz schön, sowohl, dass es diese Straftaten überhaupt gibt als auch in einigen Fällen das Strafmaß. Besonders nett finde ich übrigens § 108 Wählernötigung. Wurde deswegen eigentlich schon einmal jemand verurteilt? Weggelassen wurden übrigens meist eventuelle Strafen in minder oder besonders schweren Fällen sowie der teilweise auftretende Passus zur ersatzweisen Geldstrafen.


Höchststrafe bis zu 6 Monaten

Höchststrafe bis zu einem Jahr

Höchststrafe bis zu 2 Jahren

Höchststrafe bis zu 3 Jahren

Höchststrafe bis zu 5 Jahren

Höchststrafe bis zu 10 Jahren und mehr


Update: Wie mir Jo grade in einem Kommentar geschrieben hat, ist dieser Blogeintrag irgendwie neben denen von Don Dahlmann, Dem Tobi, Isotopp und Jens in der Frankfurter Rundschau in einem Artikel mit dem Titel “Blogosphäre/ Kriminelle Schulhöfe” erwähnt worden (Nr. 75 | R/S, Seite 38).

Update 2: Der Artikel von Mario Sixtus ist in der Onlineausgabe der FR zu finden.

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17 Comments »

  1. Krass, wenn man das so liest. Da denkt man sich fast es wäre einfacher, eine Positivliste von dem zu machen was man darf. ;-)

    Gerade die Punkte mit Ausspähen von Daten, Verändern von Daten und Bildrechtsverletzung sind ja heutzutage schon allgegenwärtig. ;)

    Comment by Garvin — Boomtime, 9th Discord, 3172. @ 60661

  2. […] Statt seine MP3s mit anderen zu teilen, kann man auch noch viele schöne andere Sachen machen, für die man eine ähnliche Strafe bekommt. […]

    Pingback by Abulafia: »Hast du das Passwort?« » Alternativen — Boomtime, 9th Discord, 3172. @ 68453

  3. […] Interessant ist auch, wofür es welche Strafen gibt. Hier gibt’s eine Liste. […]

    Pingback by an.di.ary » 3 Jahre Knast — Pungenday, 10th Discord, 3172. @ 36935

  4. das tut weh, wenn man einerseits liest “hoechststrafe bis zu einem Jahr” als Ueberschrift und es dann losgeht mit “..(nicht unter einem Jahr)” - der Ausdruck heisst dass das Jahr ne Mindeststrafe ist. Und: die Menge machts, ne?

    Comment by Aeris — Pungenday, 10th Discord, 3172. @ 41859

  5. […] Kriminalisierung der Schulhöfe Ich sehe es schon kommen, dass bei zukünftigen Verkehrskontrollen nicht nur nach Drogen gesucht wird, sondern auch kontrolliert wird ob man kopierte oder originale CDs und MP3s im Auto hat. Erwartet uns jetzt bei der Privatkopie eine ähnlich schizophrene Gesetzgebung wie bei Cannabis? Während man im Norden kaum Angst vor Repression haben muss, ist es in Bayern zum Beispiel eine Todsünde etwas zu besitzen. Auch ist bei Drogen der Konsum erlaubt, nur der Besitz verboten. Die Privatkopie darf zwar erstellt werden, aber kein (wirksamer) Kopierschutz umgangen werden. Wo dieser anfängt oder aufhört ist auch alles andere als klar. Unter Linux kopier ich den DVD-Kopierschutz meistens per dd mit, ist das nun legal? Markus Beckedahl, Vorsitzender des Netzwerk Neue Medien (NNM) erklärt zur heutigen Verabschiedung des neusten Entwurfes der Urheberrechtsnovelle durch das Bundeskabinett: "Von dem Ziel, das Urheberrecht gemäß den Anforderungen der Wissensgesellschaft zu gestalten, ist auch der heutige Kabinettsbeschluss weit entfernt.weiterlesen beim Netzwerk neue MedienNach der nun vorliegenden Fassung wird es nun wieder allein im Ermessen der Staatsanwaltschaften liegen, ob ein Verfahren wegen der Verletzung von Urheberrechten wegen Geringfügigkeit eingestellt werden soll oder nicht.weiterlesen bei urheberrecht.orgDurch das Streichen der Bagatellklausel wird das privatkopieren zur Einstiegskriminalität. Wie soll da jemand Respekt vor Gesetzen entwickeln, die so realitätsfremd und rückwärtsgerichtet sind?Die Kriminalisierung breiter Bevölkerungsschichten hat noch nie Menschen abgehalten irgendetwas zu konsumieren, im Gegenteil. Die Kriminalisierung kann doch nicht Lösung des Problems sein. Erst Recht wenn diese Gesetzeswünsche von der Industrie kommen, die damit ihre eigene (potenzielle, zukünftige) Kundschaft angreift. Für mich der logischste Schritt wäre konsequenter Boykott und Verzicht auf die Produkte dieser Industrie, gibt ja Alternativen.Zypries meldet sich auch zu Wort und versucht zu relativieren, aber das Gesetz ist eindeutigSo stellt der Gesetzesentwurf wie schon in den Vorentwürfen erstmals klar, dass Downloads "rechtswidrig hergestellter und öffentlich zugänglich gemachter Vorlagen" aus dem Internet als Straftat zu behandeln sind. Gleich bleibt dagegen das Strafmaß: Rechtsbrechern, die im nicht-gewerblichen Umfeld handeln, drohen Haftstrafen bis zu drei Jahren – und Ausnahmen aufgrund einer Bagatellklausel soll es zumindest nach Gesetzeslage dann nicht mehr geben.weiterlesen bei heise.de […]

    Pingback by ::: eselkult.tk: Blog, abseits vom Mainstream! ::: » Kriminalisierung der Schulhöfe — Pungenday, 10th Discord, 3172. @ 42899

  6. @aeris: Da steht keine Höchststrafe. Ist halt schwer zu sagen. Und: Nein, es macht im Kern nicht die Menge, es geht mir um eine Gegenüberstellung anderer Straftaten und deren Höhe, weil ich nicht denke, dass “kopieren” im StGB überhaupt etwas zu suchen hat.

    Comment by fukami — Pungenday, 10th Discord, 3172. @ 51108

  7. Zitat: “Höchststrafe bis zu einem Jahr” “§ 100 Friedensgefährdende Beziehungen (nicht unter einem Jahr)”

    wo steht da keine Hoechststrafe? Und doch, es macht die Menge. wenn da steht, dass eine urheberrechtsverletzung bis zu 3 Jahre bringt heisst das nicht dass es drei jahre fuer eine einmalig kopierte oder runtergeladene CD gibt, was generell haeufig verkannt wird. Was auch sehr sehr sehr haeufig verkannt wird: diese gesetzliche regelung ist nicht gerade neu, worueber man sich aufregt ist das nichts neues hinzugefuegt wird, nicht das altes geaendert wird. weiterhin was auch krass untergeht: die medienlobby erhaelt ein Auskuftsrecht ggue. den ISPs. Oder soll zumindest.

    Find ich viel bedenklicher ehrlich gesagt. :S

    Comment by Aeris — Pungenday, 10th Discord, 3172. @ 67085

  8. @Aeris: Mir sind die Details ehrlich gesagt so ein bisschen egal Wenn jemand eine Frage dazu hat kann er schlicht klick machen, dann kann er sich genauer informieren :-)

    Ich bin kein Jurist und wahrscheinlich auch zu doof und faul für sowas. Ich wollte, wie auch in der Einleitung erwähnt, keine genaue Aus- und Aufführung machen, sondern mal grob eine Vorstellung haben, wie es so mit den Strafen aussieht.

    Zu dem Plan mit dem Auskunftsrecht habe ich etwas in einem anderen Artikel geschrieben. Ich halte das genauso für einen Alptraum, finde aber nicht, dass man den Wegfall der Bagatellklausel und den gleichzeitigen Plan zur Einführung von Haftstrafen für nicht gewerbsmässiges Filesharing bagatellisieren sollte, auch wenn es vielleicht niemals wirklich zu einer Gefängnisstrafe kommen sollte. Es ist einfach immer ein möglicher Ausgangspunkt für Durchsuchungen von Wohnung oder Auto oder sonstwas, ähnlich wie das bei Drogen ist, mit dem Unterschied, dass man iin dem Fall bei so ziemlich jedem irgendwas finden würde …

    Comment by fukami — Pungenday, 10th Discord, 3172. @ 71317

  9. Aber Aeris, du als angehende Juristin solltest doch wissen, dass “weiterhin was auch krass untergeht: die medienlobby erhaelt ein Auskuftsrecht ggue. den ISPs” mit dem Urheberrechtsentwurf nicht wirklich was zu tun hat und Teil eines ganz anderen Gesetzgebungsverfahrens ist…

    Comment by Jens — Pungenday, 10th Discord, 3172. @ 78172

  10. Jens: ja, aber es gehoert insofern dazu, als es der Medienlobby noch mehr macht gibt.

    fukami: ja na sicher, man brauch ja auch kein jurist sein und fuern ueberblick isses sicherlich nett - aber auch als nichtjurist merkt man doch beim tippen, dass “hoechststrafe blabla” und dann schon gleich beim naechsten punkt “nicht unter” nich so ganz zusammenpasst

    und weil jens gesagt hat von wegen angehende Juristin und wissen und so: ja, und ich weiss auch z.B. dass der sogenannte Wegfall der Bagatellklausel eigentlich ein Begriff der Presse ist, weil es noch nie ne Bagatellklausel gegeben hat, die wegfallen kann. Nur §153 StPO. Und den gibts weiterhin. :)

    Aber mal so als anderer Denkansatz (passt nur bedingt in diesen Blogpost, ich weiss): §95a UrhG spricht von Umgehung technischer Schutzmassnahmen. Wenn ich mir ne CD bei itunes kaufe und mir die brenne (das ist ja erlaubt, man darf ja 7 cds brennen) und die wieder importiere von der CD (digital), dann habe ich ja an und fuer sich nix illegales getan. Oder wuerde das schon irgendwie Umgehung einer technischen Schutzmassnahme (mit legalen Mitteln) sein? Weil verboten is doch der Download von offensichtlich rechtswidrigen vorlagen. Aber wenn obiges nicht eindeutig beantwortet werden kann, dann sind nich alle vorlagen offensichtlich rechtswidrig und voila… :)

    Comment by Aeris — Prickle-Prickle, 11st Discord, 3172. @ 43412

  11. Lieber Fukami, lass dir mal von Leuten mit juristischer Vor- oder Halbbildung nicht die Sonne nehmen, wär ja noch schöner, wenn nur solche Gesetzesvorhaben diskutieren dürften. Trotzdem lass dich korrigieren: Wo “nicht unter (z.B.einem) Jahr” steht, liest der geübte § 38 Abs. 2 mit. “Das Höchstmaß der zeitigen Freiheitsstrafe beträgt 15 Jahre”. Du solltest diese Delikte also sämtlich in deine letzte Spalte verschieben, da deine Fleissarbeit sonst nicht als Diskussionsgrundlage dienen kann(die Behauptung, künftig würden Kopierer einer härteren Strafandrohung unterliegen als Friedensgefärder ist halt Unsinn).

    Dann allerdings kann man schon in etwa absehen, was der Gesetzgeber so als in etwa gleich schwerwiegend betrachtet (z.B. wohl bald Unterschlagung und Raubkopieren). Schöner Gedanke, daraus für eine Diskussion Nährstoff zu ziehen, sollte man öfter machen.

    Eine weitergehende Frage ist die von den anderen ja auch schon angeschnittene nach der tatsächlich angedrohten Strafhöhe. Hierzu ist es schon wichtig, sich nicht nur die Höchststrafe, sondern auch die Mindeststrafe des jeweiligen Deliktes anzuschauen (sogenannter Strafrahmen). Denn: der Raub § 249 (nicht unter einem Jahr) wird bei gleicher Höchststrafe natürlich deutlich weniger hart bestraft als der schwere Raub § 250 (nicht unter drei Jahren). Weswegen wir beide bei unseren Raubzügen auch immer die Messer zuhause lassen.. Eine Auflistung nach Strafrahmen wäre also aussagekräftiger. Da ich dafür jedoch zu faul bin, werde ich das mal auch nicht von dir fordern.

    sternburg

    p.s: sichersicher, wünschenswert wäre noch so vieles an Differenzierungen, wie Beweisbarkeiten, typische Nebenbestrafungen (Führerschein, übler Leumund, Vermögen) etc. aber ich denke für den hier angestrebten Zweck reichts.

    Comment by sternburg — Prickle-Prickle, 11st Discord, 3172. @ 57140

  12. sternburg: och komm fuer sowas gibts dann troendle/fischer :D

    Aber schoener beitrag von dir. Vor allem das mit der Unterschlagung. Koennte man gleich weiterspinnen, so ala “in wieweit sind Raubkopien mit Unterschlagung gleichzusetzen” oder so :D

    Comment by Aeris — Prickle-Prickle, 11st Discord, 3172. @ 71068

  13. §§§ hoechststrafen §§§

    the turkey curse hat die hoechststrafen des deutschen strafrechts im vergleich zusammengestellt. ich hab die liste mal auf die lustigen paragraphen verkuerzt: § 291- Wucher, § 167a - Stoerung einer Bestattungsfeier, 100 - Friedensgefaehrdende Bez…

    Trackback by riotfunk — Boomtime, 14th Discord, 3172. @ 41933

  14. Fukami, falls dus noch nicht weist: Dieser Beitrag ist gestern in der Frankfurter Rundschau zitiert worden. Nr. 75 | R/S , S. 38 Titel Blogosphäre/ Kriminelle Schulhöfe.

    Dazu wurden auch zitiert: http://don.antville.org ; http://blog.kkb-net.org ; http://blog.koehntopp.de ; http://bildschirmarbeitsplatz.blogg.de

    Die normale Presse zitiert Blogs, wusste ich noch gar nicht. Sehr gut.

    Comment by Jo — Setting Orange, 17th Discord, 3172. @ 813

  15. […] Scholtysack in der Frankfurter Rundschau Der Tobi - Freitag, 31. März 2006 - 08:54 Uhr Scheinbar verhallen meine Worte (und auch die von DonDahlmann, Isotopp, Jens und Fakumi) ja nicht gänzlich im nichts. Zumindest hat Herr Sixtus sich seiner in der Frankfurter Rundschau angenommen. Bleibt schlussendlich nur die Hoffnung, dass sich auch jemand daran hält. […]

    Pingback by Scholtysacks BLOG » Blog Archive » Scholtysack in der Frankfurter Rundschau — Setting Orange, 17th Discord, 3172. @ 35729

  16. […] - Höchststrafen nach Strafrecht im Vergleich”: Comments (0) –> […]

    Pingback by Being John…uhm…Bader — Pungenday, 30th Discord, 3172. @ 64345

  17. […] the turkey curse hat die hoechststrafen des deutschen strafrechts im vergleich zusammengestellt. […]

    Pingback by blog » Blog Archive » §§§ hoechststrafen §§§ — Setting Orange, 42nd Discord, 3172. @ 42410

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