The Turkey Curse
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Die Bundeswehr und die Fussball-WM

Pungenday, 8th Chaos, 3172.

Gestern hatte ich mit Pavel ein sehr interessantes Gespräch über diese Bundeswehr-Nummer die sich unser Herr Innenminister mal wieder ausgedacht hat. Zu aller Erst einmal fragten wir uns, ob Herr Schäuble gedient hat. Offensichtlich hat er es nicht, denn sonst wüsste er, dass die Soldaten der Bundeswehr für derlei Aufgaben nicht ausgebildet werden. Im Schlamm robben und lernen wie man gegen bewaffnete Gegner kämpft ist was anderes als polizeiliche Ordungsaufgaben wahrzunehmen. Was sollen die denn z.B. Panzergrenadiere oder Fallschirmjäger machen wenn da wirklich ‘ne Horde betrunkener Fussballfans auf sie zukommt, die versucht sie zu provozieren? Das Feuer eröffnen? Weglaufen? Beides wohl nicht so ganz sinnvoll.

Gucken wir uns doch mal zur Erinnerung unser Grundgesetz Artikel 87a Absatz 4 an:

(4) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen. Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangen.

Zudem noch ein kurzer Blick auf erwähnten Artikel 91 Absatz 2 Grundgesetz:

(2) Ist das Land, in dem die Gefahr droht, nicht selbst zur Bekämpfung der Gefahr bereit oder in der Lage, so kann die Bundesregierung die Polizei in diesem Lande und die Polizeikräfte anderer Länder ihren Weisungen unterstellen sowie Einheiten des Bundesgrenzschutzes einsetzen. Die Anordnung ist nach Beseitigung der Gefahr, im übrigen jederzeit auf Verlangen des Bundesrates aufzuheben. Erstreckt sich die Gefahr auf das Gebiet mehr als eines Landes, so kann die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, den Landesregierungen Weisungen erteilen; Satz 1 und Satz 2 bleiben unberührt.

Wenn eine Veranstaltung stattfinden soll, bei der man organisierte und militärisch bewaffneter Aufständische erwartet oder gar der Verteidigungsfall ausgerufen werden könnte, wäre es da nicht erste Pflicht einer Regierung, die das Wohl des Volkes und der FDGO im Auge hat, diese Veranstaltung abzusagen? Ich sehe auch, dass die Geschichte nur schwer beherrschbar sein wird, wie das eben bei Events dieser Grösse so ist. Aber diesen Zustand bewusst in Kauf zu nehmen irritiert und verstört mich zutiefst, weil ich fast vermute, dass es zu genau jenem befürchtenden Dammbruch kommen soll. Hey, wir reden hier über eine Fussballspiele!

Kann man diese Veranstaltung nicht einfach verbieten lassen, so wie das z.B. bei Demos der Fall sein kann wenn vergleichbare Umstände zu erwarten sind? Wenn ja, zu welchem Gericht müsste man damit eigentlich gehen? Und wer könnte das beantragen? Jeder Bürger? Nur Abgeordnete?

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2 Comments »

  1. öh, die reden auch über eine grundgesetzänderung (!!!)… daher die ganze diskussion. und ja: das macht mir sorgen.

    Comment by hds — Prickle-Prickle, 9th Chaos, 3172. @ 13950

  2. Politik geschieht entweder heimlich, von Oben, durch gezielte Ablenkung, durch Marktmacht oder eben durch das mühsame Werben um relevante Mehrheiten im demokratischen Prozess. Das Volk kann Alles beschließen - Grundgesetzänderung, Soldaten zu Wattebäuschen oder zu Innenpolizisten. Das Zetern um Normative tröstet bestenfalls den Zeterer selbst, führt andererseits nicht viel weiter durch die Politikprozesse in Wirklichkeit hinein. Layday

    Comment by raymond parole — Pungenday, 13rd Chaos, 3172. @ 1847

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